Geschäftsbedingungen

Dienstleistungsvertrag

1. Definitionen

In dieser Datatrans-Payment-Gateway-Dienstleistungsvereinbarung (die "Vereinbarung") haben die folgenden Begriffe die unten aufgeführten Bedeutungen:

Datatrans: Datatrans AG, Kreuzbühlstrasse 26, 8008 Zürich; Dienstanbieter des Dienstes.

Gegenpartei: Direkter Vertragspartner von Datatrans, der die Dienstleistungen von Datatrans in Anspruch nimmt.

Dienstleistungen: Die von Datatrans erbrachten Dienstleistungen sind auf der Website von Datatrans beschrieben und umfassen die Dienstleistungen, wie sie für das von der Gegenpartei gewählte Dienstleistungspaket beschrieben sind. Dazu gehören auch die von Datatrans erbrachten Dienstleistungen, die auf den Seiten der Produktdokumentation beschrieben sind.

Dienstleistungspaket: Das Dienstleistungspaket umfasst die von der Gegenpartei auf der Datatrans-Website gewählten Preise. Dies schliesst das " Get Started "-Paket und das " Scale Now "-Paket ein, ist aber nicht darauf beschränkt. 
PCI DSS: Anforderungen des Datensicherheitsstandards der Zahlungskartenindustrie (PCI) in seiner gültigen und anwendbaren Fassung.

2. Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung ist die Nutzung der Payment Gateway Services von Datatrans.

3. Bestandteile der Vereinbarung

Die folgenden Komponenten sind integraler Bestandteil des Abkommens: (i) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" von Datatrans, und (ii) die Datenschutzerklärung von Datatrans.

4. Preise

Die am Tag des Inkrafttretens dieser Vereinbarung geltenden Preise und allfällige besondere Bedingungen für die von der Gegenpartei gewählten Dienstleistungen sind auf der Website von Datatrans aufgeführt.

5. Datensicherheit / PCI DSS-Konformität

Die Gegenpartei garantiert, dass sie die Zugangsdaten und alle weiteren Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, als vertrauliche Informationen behandelt, die vor Verlust und unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt werden und die nur im Namen ihrer Kunden verwendet werden, falls erforderlich.

Die Gegenpartei garantiert und sichert zu, den PCI DSS zu beachten und jederzeit vollständig einzuhalten, und die Gegenpartei sorgt dafür, dass ihre Finanzdienstleister den PCI DSS jederzeit beachten und vollständig einhalten.

6. Bestätigung, Zusicherung und Garantie

Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung bestätigt die Gegenpartei, dass sie die Preise und Dienstleistungen des gewählten Dienstleistungspakets, die "Allgemeinen Vertragsbedingungen", die "Datenschutzerklärung" gelesen und verstanden hat und diese hiermit als verbindlich anerkennt.

Die Gegenpartei sichert weiter zu und gewährleistet, dass sie die Dienstleistungen von Datatrans gemäss den gültigen Spezifikationen von Datatrans integriert. Die Gegenpartei darf keine Dienstleistungen von Datatrans nutzen oder darauf zugreifen, wenn sie sich nicht an alle Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält. 

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Gegenstand

Gegenstand dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen sind die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Dienstleistungsvereinbarung, sofern nicht anders vereinbart.

2. Vorherrschendes Abkommen

Im Falle von Konflikten zwischen dem Hauptteil der Dienstleistungsvereinbarung und diesem Anhang 1 (Allgemeine Vertragsbedingungen) haben die Bestimmungen des Hauptteils der Dienstleistungsvereinbarung Vorrang. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gegenpartei sind nicht Bestandteil des Vertrages und daher nicht anwendbar.

3. Registrierung eines Datatrans-Benutzerkontos

Um einen Vertrag mit Datatrans abzuschliessen, muss die Gegenpartei auf der Website von Datatrans ein Benutzerkonto registrieren. Nur juristische Personen dürfen sich registrieren und die Dienstleistungen von Datatrans nutzen.

Um ein Benutzerkonto bei Datatrans zu registrieren, muss die Gegenpartei Datatrans ihren Firmennamen gemäss Handelsregister, Adresse, Name und E-Mail des Vertreters, Telefon, Geschäftsidentifikationsnummer, die URL ihrer Website, die Art des Geschäfts oder der Tätigkeit sowie weitere Informationen, die Datatrans benötigt, mitteilen. Zur Überprüfung der gemachten Angaben kann Datatrans auch Personendaten erheben. Bis Datatrans alle erforderlichen Informationen geprüft und genehmigt hat, wird das Benutzerkonto der Gegenpartei nur auf vorläufiger Basis zur Verfügung gestellt. Datatrans kann das Benutzerkonto jederzeit und aus beliebigen Gründen deaktivieren.

Die Gegenpartei und ihr Vertreter, der das Benutzerkonto registriert, bestätigen, dass dieser Vertreter ordnungsgemäss bevollmächtigt ist, im Namen der Gegenpartei ein Benutzerkonto bei Datatrans zu registrieren und die Gegenpartei an diese vertragliche Vereinbarung zu binden. Datatrans kann zusätzliche Informationen verlangen, um die Berechtigung zu überprüfen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf eine Zustimmung des Vorstandes oder jedes andere Dokument, das Datatrans als angemessen erachtet. Datatrans kann während der Laufzeit dieser vertraglichen Vereinbarung zusätzliche Informationen verlangen, um das mit dem Geschäft der Gegenpartei verbundene Risiko nach eigenem Ermessen abzuschätzen. Das Versäumnis, solche Informationen zur Verfügung zu stellen, kann zur Sperrung oder Kündigung des Benutzerkontos der Gegenpartei führen.

Die Gegenpartei sichert zu, die Informationen in ihrem Datatrans-Benutzerkonto jederzeit aktuell und korrekt zu halten. Alle Änderungen, die die Gegenpartei, ihre Geschäftstätigkeit oder andere relevante Informationen betreffen, müssen umgehend im Benutzerkonto aktualisiert werden. Unterlässt die Gegenpartei dies, so kann dies zur Sperrung oder Kündigung des Benutzerkontos der Gegenpartei führen.

4. Zustandekommen der Vereinbarung

Mit der Registrierung eines Datatrans-Benutzerkontos durch Anklicken des Buttons "Registrieren" erteilt die Gegenpartei Datatrans einen verbindlichen Auftrag zum Abschluss eines Vertrages auf der Basis des gewählten Dienstleistungspakets von Datatrans, erkennt die Dienstleistungsvereinbarung an und bestätigt, dass die Gegenpartei oder ihr Vertreter alle erforderlichen Daten in ihrem Benutzerkonto korrekt eingegeben hat.

Sobald das Angebot der Gegenpartei zum Vertragsabschluss eingegangen ist, wird der Gegenpartei eine automatisch generierte Empfangsbestätigung per E-Mail zugestellt. Diese enthält das gewählte Dienstleistungspaket und die Dokumente des Vertragsabschlusses. Aufgrund dieser Empfangsbestätigung kommt noch kein Vertrag zustande; die Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass Ihre Bestellung bei Datatrans eingegangen ist.

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald Datatrans bestätigt, dass Datatrans ihn annimmt. Datatrans bestätigt die Vertragsannahme durch Zustellung einer Rechnung an die Gegenpartei, durch die Bestätigung der Freischaltung des Benutzerkontos für die Dienstleistungen (Bestätigung für die Nutzung der Dienstleistungen) oder durch die Freischaltung des Benutzerkontos der Gegenpartei für die Dienstleistungen ohne Bestätigung.

5. Dienstleistung

Die Dienstleistungen von Datatrans sind in der jeweils aktuellen Produktdokumentation beschrieben. Datatrans ist berechtigt, die Dienstleistungen (inkl. Software, Schnittstellen etc.) der allgemeinen technischen Entwicklung, den Anforderungen der Finanzdienstleister und den Richtlinien von PCI DSS anzupassen.

Der Vertragsnehmer hat sich vor Vertragsschluss über die verschiedenen Dienstleistungen von Datatrans informiert und gestützt darauf jene Dienstleistungen ausgewählt, die er von Datatrans beziehen will. Der Vertragsnehmer ist verantwortlich
dafür, dass er damit die für ihn relevanten Anforderungen der Finanzdienstleister erfüllt.

6. Verantwortungsbereiche der Parteien

Datatrans ist verantwortlich für den Aufbau und den Betrieb des Payment Gateways gemäss den Sicherheitsrichtlinien von PCI DSS sowie für dessen Anbindung an die Rechensysteme der während der Registrierung markierten Finanzdienstleister. Datatrans garantiert die lückenlose Aufrechterhaltung der PCI-Zertifizierung des Payment Gateways. Der Nachweis dieser Zertifizierung kann durch den Vertragsnehmer jederzeit angefordert werden.

Datatrans gewährleistet, dass die Dienstleistungen entsprechend der jeweils gültigen Produktdokumentation technisch korrekt erbracht werden.

Die Leistungen von Datatrans betreffen ausschliesslich die technische Verarbeitung der Daten. Datatrans übernimmt keine Inkassofunktion und nimmt keine Kundengelder entgegen.

Der Vertragsnehmer ist verantwortlich für die korrekte Implementierung der Zahlungslösung entsprechend den Spezifikationen von Datatrans, die Datenübermittlung gemäss Spezifikationen von Datatrans, die Ausrüstung und den Betrieb seiner eigenen Systeme und Schnittstellen gemäss den Sicherheitsrichtlinien von PCI DSS, die Verarbeitung und allgemeine Nutzung der empfangenen Daten gemäss den Sicherheitsrichtlinien von PCI DSS sowie den Abschluss, die Aufrechterhaltung und die Einhaltung der Verträge mit den Finanzdienstleistern.

Die Gegenpartei stellt sicher, dass die Token der Dienste nach dem Stand der Technik und organisatorischen Maßnahmen aufbewahrt und vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Darüber hinaus verwendet die Gegenpartei die Token der Dienste nur innerhalb ihrer eigenen Umgebung. Die Weitergabe von Token ausserhalb der Umgebung der Gegenpartei ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Datatrans erlaubt.

Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung stehenden Kontrollmöglichkeiten zu nutzen, um die korrekte Verarbeitung seiner übermittelten Daten durch Datatrans zu überprüfen. Die Verrechnung der Dienstleistungen von Datatrans gilt als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab Datum derselben schriftlich beanstandet wird.

Der Vertragsnehmer anerkennt, dass es sich bei den von Datatrans angebotenen Dienstleistungen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Reduktion der Missbrauchsgefahr um technische Massnahmen handelt, die keinen vollkommenen Schutz bieten. Für die Auswahl und die Einstellungen dieser Dienstleistungen sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der Finanzdienstleister ist der Vertragsnehmer verantwortlich.

Der Vertragsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Payment Gateway von Datatrans um ein hochkomplexes System handelt, für das technische Störungen nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden können.

Im Administrationstool von Datatrans können bei Bedarf einzelne Kreditkartennummern angezeigt werden. Der Vertragsnehmer stellt sicher, dass die Benutzung dieser Funktion unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien von PCI DSS erfolgt, und haftet für jeglichen Missbrauch. Haftungsansprüche gegenüber Datatrans, die sich aus der Benutzung dieser Funktion ergeben, werden vollumfänglich ausgeschlossen.

7. Support

Datatrans bietet dem Vertragsnehmer entsprechend dem gewählten Service Paket einen Kundensupport. Der Payment Gateway wird 7 x 24 überwacht. Hilfeleistungen in Folge pflichtwidrigem Verhalten des Vertragsnehmers werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

8. Allgemeine Pflichten des Vertragsnehmers

Ohne schriftliche Zusatzvereinbarung ist der Vertragsnehmer nicht berechtigt, die Dienstleistungen von Datatrans an Dritte weiterzuverkaufen.

Der Vertragsnehmer teilt Datatrans eine E-Mail Adresse mit, die jederzeit und ohne Verzug verfügbar ist und entsprechend überwacht wird. Der Empfang von Mitteilungen an diese Adresse gilt mit dem Absenden durch Datatrans als bestätigt. Der Vertragsnehmer hält Datatrans frei von allen Forderungen und Klagen Dritter, die auf seinen Einflussbereich oder seine Geschäftstätigkeit zurückzuführen sind.

Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, alle Identifikationsmerkmale, die bei der Nutzung der Datatrans-Dienstleistungen zur Identifikation / Authentisierung des Vertragsnehmers dienen, streng vertraulich zu behandeln. Alle mit den Identifikationsmerkmalen des Vertragsnehmers durchgeführten Handlungen und Transaktionen gelten als vom Vertragsnehmer genehmigt.

9. Verhältnis zwischen den Parteien und zu Dritten

Der Vertragsnehmer ist weder Agent noch Stellvertreter von Datatrans und ist nicht befugt, Datatrans gegenüber Dritten zu vertreten oder zu verpflichten. Der Vertragsnehmer hat seine Produkte und Dienstleistungen klar von Datatrans Produkten oder Dienstleistungen abzugrenzen. Datatrans behält sich ein Mitspracherecht vor bezüglich allfälliger Hinweise zum Payment Gateway durch den Vertragsnehmer.

Die Finanzdienstleister sind weder Beauftragte noch Unterauftragnehmer von Datatrans, sondern selbständige Unternehmer. Datatrans tritt bezüglich den Autorisierungs- bzw. Bonitätsabfragen und deren Abrechnung als technischer Vermittler zwischen dem Vertragsnehmer und dem Finanzdienstleister auf.

10. Vergütung

Die Gebühren und die Einreichung von Rechnungen richten sich nach dem von der Gegenpartei gewählten Dienstleistungspaket.

Rechnungen von Datatrans sind 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Der Vertragsnehmer darf Rechnungen von Datatrans nicht mit eigenen Forderungen verrechnen.

Die Gegenpartei erklärt sich bereit, die von Datatrans festgesetzten Gebühren für die Erbringung der Dienstleistungen (die "Gebühren") an die Gegenpartei zu bezahlen. Diese Gebühren werden gemäss der auf der Website von Datatrans dargestellten Preisgestaltung, die durch Verweis in die Vereinbarung aufgenommen wurde, oder gemäss einer anderen Vereinbarung zwischen der Gegenpartei und Datatrans, falls vorhanden, die die veröffentlichte Preisgestaltung ersetzen soll, berechnet.

Datatrans kann die Kreditkarte oder ein anderes von der Gegenpartei gewähltes und von Datatrans bestätigtes Zahlungsmittel der Gegenpartei mit allen fälligen und zahlbaren Gebührenbeträgen belasten.

Datatrans kann die Preise jederzeit ändern, einschliesslich des Wechsels von einer kostenlosen zu einer bezahlten Dienstleistung und von bisher kostenlos angebotenen kostenpflichtigen Dienstleistungen, jedoch unter der Voraussetzung, dass Datatrans die Gegenpartei im Voraus benachrichtigt und ihr die Möglichkeit gibt, ihr Konto zu kündigen, falls Datatrans den Preis einer Dienstleistung ändert, die die Gegenpartei abonniert hat. Zudem stellt Datatrans der Gegenpartei für eine Dienstleistung, die zuvor kostenlos angeboten wurde, nur dann Gebühren in Rechnung, wenn die Gegenpartei über solche Gebühren informiert wurde und sich zur Zahlung solcher Gebühren bereit erklärt hat.

Die Gegenpartei erklärt sich damit einverstanden, dass Datatrans, falls Datatrans nicht in der Lage ist, die von der Gegenpartei für die Dienstleistungen geschuldeten Gebühren über das Konto der Gegenpartei einzuziehen, alle notwendigen Schritte einleiten kann, um diese Gebühren von der Gegenpartei einzuziehen, und die Gegenpartei für alle Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit dem Inkasso, einschliesslich Inkassogebühren, Gerichts- und Anwaltskosten, haftet. Zusätzlich erklärt sich die Gegenpartei damit einverstanden, dass Datatrans auf alle unbezahlten fälligen Beträge Zinsen in Höhe von 1% pro Monat erheben kann.

Die Gegenpartei kann ihr Abonnement per Ende des Monats kündigen, sofern sie dies dreissig (30) Tage im Voraus ankündigt. Nach der Kündigung werden der Gegenpartei keine zusätzlichen Nutzungsbedingungen in Rechnung gestellt, und die Dienstleistungen werden bis zum Ende der laufenden Abonnementsperiode weiterhin bereitgestellt. Nach der Kündigung erhält die Gegenpartei keine Entschädigung für bereits bezahlte Dienste.

11. Haftung

Jegliche Haftung von Datatrans gegenüber dem Vertragsnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den von Datatrans absichtlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden beschränkt.

Unter keinen Umständen haftet Datatrans für das Handeln oder Unterlassen der Finanzdienstleister und/oder anderer Dritter.

Datatrans sichert nicht zu und garantiert nicht, dass die Dienstleistungen frei von Mängeln und/oder Fehlern sind. Die Dienstleistungen werden im Istzustand mit allen Mängeln erbracht. Datatrans lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen und Gewährleistungen ab:

(i) die Dienstleistungen, vertrauliche Informationen und alle zugehörigen schriftlichen Materialien oder Dokumentationen;
(ii) ihre Verwendbarkeit, ihren Zustand oder ihren Betrieb:
(iii) seine Marktgängigkeit;
(iv) seine Eignung für einen bestimmten Zweck; oder
(v) Nichtverletzung von Rechten Dritter an geistigem Eigentum.

Die Gegenpartei haftet Datatrans für alle Schäden, die aus der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung der vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten durch die Gegenpartei entstehen. Insbesondere ist Datatrans berechtigt, der Gegenpartei allfällige Schadenersatzforderungen Dritter sowie alle anderen Schäden oder sonstigen Aufwendungen, die durch die unsachgemässe Einhaltung der vorliegenden Bestimmungen durch die Gegenpartei verursacht wurden, in Rechnung zu stellen. Zieht die Gegenpartei allfällige Drittfirmen bei, so haftet sie für den von diesen verursachten Schaden, als ob sie diesen selbst verursacht hätte.

Die Gegenpartei stellt Datatrans von allen Ansprüchen und Forderungen Dritter frei, die auf Umstände unter der Kontrolle der Gegenpartei oder ihrer Geschäftstätigkeit zurückzuführen sind, insbesondere für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Show API oder der Einstellung von Dienstleistungen aufgrund der Nichteinhaltung des PCI DSS oder anderer verdächtiger Aktivitäten.

12. Datenschutz

Die Erhebung und die Bearbeitung persönlicher Daten des Vertragsnehmers durch Datatrans ist in der Datenschutzerklärung näher erläutert. Diese bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil dieser AGB. Die Datenschutzerklärung ist unter www.datatrans.ch abrufbar (Datenschutzbestimmungen).

13. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim zu halten. Datatrans ist zum Beizug von Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer berechtigt, hat aber diesen die Geheimhaltungspflicht zu überbinden.

Datatrans verpflichtet sich, sämtliche übermittelten Daten gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln und die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dabei gelten die Finanzdienstleister, die der Vertragsnehmer bezeichnet hat, nicht als Dritte.

14. Änderungen

Datatrans behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Die Gegenpartei wird mindestens dreissig (30) Tage vor Inkrafttreten der Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen schriftlich, wobei E-Mail als ausreichend gilt, benachrichtigt. Wenn die Gegenpartei mit der mitgeteilten Änderung oder Ergänzung nicht einverstanden ist, hat sie das Recht, den Vertrag oder Teile davon, die von der Änderung und/oder Ergänzung betroffen sind, zu dem Zeitpunkt zu kündigen, bevor die Änderung und/oder Ergänzung in Kraft tritt. Wurde eine solche Kündigung erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung und/oder Ergänzung vorgenommen, gilt sie als von der Gegenpartei akzeptiert und wird zum integralen Bestandteil des Vertrags zwischen den Parteien.

15. Laufzeit und Beendigung

Der Vertrag tritt an dem Datum in Kraft, an dem Datatrans die Annahme des Angebots der Gegenpartei gemäss Abschnitt 4 ("Vertragsabschluss") bestätigt. Er ist auf unbestimmte Zeit, mindestens aber für die Dauer von einem (1) Monat gültig. Er dauert so lange, wie die Gegenpartei die Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder bis zur Kündigung durch Datatrans. 

Die Gegenpartei kann die Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreissig (30) Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Datatrans kann diese Vereinbarung jederzeit aus beliebigem Grund mit einer Kündigungsfrist von 15 Tagen kündigen und das Konto der Gegenpartei schliessen. 

Wo dieser Vertrag dies ausdrücklich vorsieht, sowie bei Vorliegen wichtiger Gründe, ist Datatrans berechtigt, diese Vereinbarung fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Solche wichtigen Gründe liegen insbesondere vor:

(i) im Falle eines Vertragsbruchs (einschliesslich Zahlungsverzug) durch die Gegenpartei, der mitgeteilt, aber nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach der Mitteilung behoben wurde;
(ii) wenn Datatrans nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Gegenpartei aufgrund des mit dem Konto der Gegenpartei verbundenen Risikos, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf ein erhebliches Betrugsrisiko oder einen anderen Grund, für die Dienstleistungen nicht in Frage kommt.
(iii) für den Fall, dass Tokens ohne schriftliche Genehmigung von Datatrans ausserhalb der Umgebung der Gegenpartei weitergegeben werden;
(iv) wenn die Gegenpartei Konkurs anmeldet oder für insolvent erklärt wird, nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen und zahlbaren Schulden zu begleichen, einen Zahlungsaufschub beantragt oder gewährt bekommt, sich auflöst oder aufgelöst oder liquidiert wird.

16. Wirkung der Kündigung

Die Kündigung entbindet die Gegenpartei nicht unmittelbar von den Verpflichtungen, die sich aus dieser vertraglichen Vereinbarung ergeben. Bei Kündigung stimmt die Gegenpartei zu:

(i) die Annahme neuer Daten durch den Dienst einzustellen;
(ii) die Nutzung des Dienstes einzustellen;
(iii) die Nutzung einzustellen und alle Datatrans Logos oder andere Referenzen von ihrer/ihren Website(s) zu entfernen;
(iv) dass Datatrans sich das Recht vorbehält, alle auf ihren Servern gespeicherten Informationen oder Kontodaten zu löschen; und
(v) dass die Gegenpartei für alle Gebühren oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die vor der Kündigung entstanden sind, haftbar bleibt.

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden bereits von der Gegenpartei an Datatrans bezahlte Gebühren bis zu einem Gesamtbetrag von weniger als CHF 100 nicht zurückerstattet.

17. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die zuständigen ordentlichen Gerichte am Sitz von Datatrans.